FAQ
zur Abrechnung der speziellen sektorengleichen Vergütungen nach § 115f SGB V – „Hybrid-DRG“
Seit Anfang Januar 2024 gibt es sog. Hybrid DRG. Sie erweitern das bestehende DRG-System (Diagnosis-Related Groups), indem sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen mit bestimmten Fallpauschalen vergütet werden können.
Die Hybrid DRG ist eine neue Vergütungssystematik für medizinische Leistungen, bei denen Krankenhäusern und Vertragsarztpraxen spezielle Fallpauschalen gezahlt werden. DRG steht dabei für „diagnosis-related groups“ (deutsch „diagnosebezogene Fallgruppen“). Hybrid bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Pauschale sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringenden abgerechnet werden kann (sog. sektorengleiche oder sektorenübergreifende Vergütung).
Somit können Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Krankenhäuser ab 2024 für ausgewählte Leistungen die gleiche Vergütung erhalten. Welche Leistungen das sind, ist in einem speziellen Katalog der Hybrid-DRG-Verordnung definiert.
Momentan umfasst der Katalog 12 DRGs und 244 OPS-Codes. Abrechenbar sind aktuell Leistungen aus den Fachbereichen: Chirurgie, Urologie, Orthopädie und Gynäkologie. In Kürze werden weitere Leistungsbereiche eingeschlossen, dazu werden wir Sie dann umgehend informieren.
Den aktuellen Katalog finden Sie z.B. hier: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/380/VO
Die Höhe dieser zwölf Hybrid DRG liegt zwischen dem Niveau des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) für ambulante Leistungen und dem Niveau für stationäre, diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG).
Die Hybrid-DRG deckt alle Aufwände ab, die mit einer der im Katalog enthaltenen Leistungen im Zusammenhang mit der Patientenbehandlung in der Einrichtung stattfinden. Die Leistung beginnt mit den Maßnahmen zur Operationsvorbereitung und -planung und endet mit dem Abschluss der postoperativen Nachbeobachtung, jeweils in der Einrichtung, in der die Operation durchgeführt wird. Die Abrechnung erfolgt immer nur einmal – unabhängig davon, wie viele Leistungserbringer beteiligt waren. Auch Sachkosten sind momentan in der Pauschale enthalten.
- Bestimmte Hernieneingriffe
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Ovariektomien
- Arthrodesen der Zehengelenke
- Exzision eines Sinus pilonidalis
Es können folgende ärztliche Leistungserbringer nach § 115f SGB V die „Hybrid-DRG“ abrechnen:
- für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Ärztinnen und Ärzte,
- zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie
- ermächtigte Ärztinnen und Ärzte und ermächtigte Einrichtungen
Es gelten die Voraussetzungen nach § 115b Absatz 1 SGB V, insbesondere der Facharztstandard und die Einhaltung der Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Die Verwaltungskostenpauschale für die Abrechnung der Hybrid-DRG gegenüber den Krankenkassen und das Zahlungsmanagement beträgt: 2,68% (inkl. USt.) = 2,25% netto.
Achtung: Für Ärztinnen und Ärzte, die Mitglied eines Berufsverbandes sind, welcher Mitglied im Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschland SpiFa e.V. ist und eine entsprechende Kooperation mit uns hat, gelten vergünstigte Sonderkonditionen: In dem Fall beträgt die Pauschale nur 1,75% (zzgl. USt.) = 2,08% brutto.
Aktuell bieten wir diese Konditionen für folgende Verbände an:
- Berufsverband niedergelassener Chirurgen e.V. (BNC)
- Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU)
- Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. (BVHNO)
Der entsprechende Gutschein-Code wird Ihnen vom Berufsverband bereitgestellt, ggf. finden Sie diesen im Mitgliederbereich der Verbandswebseite oder Ihnen wurde der Code per Newsletter mitgeteilt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit diesen direkt beim Berufsverband zu erfragen.
Die von Ihnen erfassten Leistungen werden automatisch in einem wöchentlichen Abrechnungsturnus an die Krankenkassen übermittelt.
Das Zahlungsziel der Krankenkassen sind 21 Tage ab Eingang der Abrechnungsdaten bei der Kasse.
Die Vergütung wird nach Zahlungseingang durch die Krankenkasse wöchentlich an Sie ausgeschüttet.
Die Sanakey Contract hat gemeinsam mit dem PVS Verband und ihrer Wirtschaftstochter der PVS Spektrum eine voll-digitale Abrechnungslösung im Sanakey-Portal entwickelt.
Im Sanakey-Portal können die Leistungen bequem und übersichtlich dokumentiert werden. Die Zuordnung Ihrer dokumentierten Leistungen (OPS-Codes) zu einer Hybrid-DRG erfolgt über einen entsprechenden Grouping-Algorithmus. Sie benötigen keinen separaten Grouper.
Die PVS Südwest als erfahrener und kompetenter Partner übernimmt als operativer Abrechnungsdienstleister das gesamte Zahlungsmanagement.
Sollten Sie noch kein Benutzerkonto im Sanakey-Portal registriert haben können Sie dies einfach selbst einrichten. Nutzen Sie dazu bitte einen aktuellen Webbrowser, öffnen die Seite www.sanakey-portal.de und wählen dort den Punkt „Neues Benutzerkonto“. Anschließend werden die notwendigen Stammdaten abgefragt und das Konto automatisch eingerichtet.
Beim ersten Login finden Sie auf der Übersicht das Menü „Hybrid-DRG“. Dort können Sie den elektronischen Vertragsabschluss-Prozess starten. Nach Zustimmung zum Abrechnungsvertrag können Sie direkt starten und Ihre Patientenfälle erfassen und abrechnen.
Technischen Support zum Sanakey-Portal bekommen Sie unter:
030 – 3100 78 999 oder per E-Mail an service@ sanakey-portal.de
Ja, eine entsprechende Einwilligung der Patienten ist aufgrund Datenschutzrechtlicher Vorgaben notwendig. Die EWE muss nicht an uns übermittelt werden, es reicht aus, wenn diese in Ihrer Praxis dokumentiert wird.
Wir stellen Ihnen natürlich eine rechtssichere Vorlage zur Verfügung. Diese kann im Sanakey-Portal unter dem Menü „Dokumente & Verträge“ abgerufen werden.