Hybrid-DRG

Eine Aufgabe der Selbstverwaltung

Liebe Fachärztinnen und Fachärzte,

mit dem neu eingeführten §115f SGB V hat der Gesetzgeber den Rahmen für eine sektorenübergreifende Versorgung gesetzt. Ob ambulant oder stationär – künftig findet die Honorierung über „Hybrid DRGs“ statt. Ein erster Leistungskatalog wurde vom Verordnungsgeber definiert.

Nun liegt es an der Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, dass diese Leistungen schnell und unkompliziert abgerechnet werden können und niemand allein gelassen wird mit diesem noch neuen Verfahren. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V., die Sanakey Contract GmbH und die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS Spektrum) haben sich daher zusammengeschlossen, um ein Verfahren zu entwickeln, das sich möglichst unkompliziert und zügig in den Praxisalltag integrieren lässt und die Leistungsabrechnung über Hybrid-DRGs aus einem Guss sicherstellt. Das Ergebnis: Im Sanakey Portal schließen Sie direkt ihren Abrechnungsvertrag. Dort bilden Sie Ihre Falldokumentation ab. Danach übernimmt die PVS. Sie definiert aus Ihrer Dokumentation die entsprechende Hybrid DRG und leitet diese an die Krankenkasse weiter. Das Honorar zahlt die PVS an Sie aus. Einfach und zuverlässig. Getreu dem Motto: Von Ärzten. Für Ärzte!

5 Gründe für unser Angebot

Webbasiertes Abrechnungstool

Die Eingabe der Abrechnungsdaten in der Praxis ist für Sie einfach und papierlos und ohne, dass sie eine spezielle Software installieren müssen. Nach erfolgreicher Registrierung im Sanakey-Portal können Sie direkt starten. Auch wenn der “Hybrid-DRG-Katalog” angepasst und erweitert wird und Sie später weitere OPS-Codes abrechnen können: die Updates übernehmen wir für Sie und Sie greifen immer auf den aktuellen Katalog zu. Das Sanakey-Portal ist unabhängig von externen Softwareanbietern. Anpassungen können bei Bedarf schnell vorgenommen werden.

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Sach- und fachgerechte Dienstleistungen für Fachärztinnen und Fachärzte

Die Abrechnung von Hybrid-DRGs ist eine Aufgabe der Selbstverwaltung.  Als Tochterunternehmen des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) ist die Sanakey Contract GmbH der Management- und Abrechnungsdienstleister für Versorgungsverträge für Fachärztinnen und Fachärzte. Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS) entlasten seit über 100 Jahren als ärztliche Gemeinschaftseinrichtung Ärztinnen und Ärzte im Abrechnungs- und Forderungsmanagement. Mit dem klaren Fokus auf Ärztinnen und Ärzten stimmen wir unsere Dienstleistungen genau auf Ihren Bedarf ab.

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Umfangreiche Vorkehrungen zu Datenschutz und Datensicherheit

Wir nehmen Datenschutz und Datensicherheit sehr ernst und verarbeiten sowohl Ihre Praxisdaten als auch die Abrechnungsdaten mit größter Sorgfalt. Selbstverständlich befindet sich unser Serverstandort in Deutschland. Mittels 2-Faktor-Authentifizierung ist Ihr Zugang zum Sanakey-Portal bestens geschützt.

Langjährige Expertise in der Abrechnung und Kommunikation mit gesetzlichen Krankenkassen

Die PVS wurden vor über 100 Jahren von Ärztinnen und Ärzten gegründet. Die Idee – damals wie heute – „als verlängerter Schreibtisch“ den Arzt von lästigen Abrechnungs- und Verwaltungsaufgaben in der Praxis zu entlasten. Mit einem Volumen von über 15 Millionen Rechnungen pro Jahr und einem Gesamthonorar von ca. 3,5 Mrd. EUR sind die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband nach wie vor ein integraler Bestand ärztlicher Selbstorganisation – bis heute berufsständisch organisiert und unter ärztlicher Führung. Die Sanakey Contract GmbH arbeitet bereits seit über 10 Jahren mit 12 Facharztgruppen und insgesamt über 80 Krankenkassen zusammen. Zunächst im Bereich der Selektivverträge nun auch bei der Abrechnung von Hybrid-DRG. Zusammen vereint sie eine umfangreiche Expertise im Abrechnungs- & Zahlungsmanagement mit einem großen Erfahrungsschatz in der Zusammenarbeit mit Krankenkassen und einem klaren Blick für die Bedürfnisse von Ärztinnen und Ärzten.

Von Ärzten. Für Ärzte

Als gemeinsames Projekt der Sanakey Contract, der PVS und des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands sind wir den ärztlichen Anliegen in Praxen und Krankenhäusern verpflichtet. Daher erhalten Ärztinnen und Ärzte, welche einem Berufsverband angehören, der Mitglied im Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. ist, Sonderkonditionen. Für Sie gilt eine Verwaltungskostenpauschale von nur 1,75 % zzgl. Ust. anstatt der üblichen 2,25 % netto.